Mitgliedschaft
| In unserer
Gartenanlage finden Sie 40 Parzellen mit einer Größe von je ca. 310 m², ein
Vereinsheim mit Freisitz und Terrasse, einen großzügigen Kinderspielplatz,
einen Parkplatz für Ihr Fahrzeug sowie ausgedehnte, allen zur Verfügung
stehende Grünflächen. Der Unterhalt der Gartenanlage und des Vereinsheims wird ausschließlich von den Mitgliedern getragen. Lust an Gartenarbeit, Gemeinschaftssinn, Freude an der Natur und Appetit auf Obst und Gemüse aus eigenem Anbau sollten Sie auf jeden Fall mitbringen.
Um eine Gartenparzelle pachten zu können, ist eine ordentliche Mitgliedschaft Voraussetzung (siehe unten: Wie werde ich Mitglied?). Über Ihre Mitgliedschaft im Kleingartenverein Puchheim e.V. entscheidet unser Ausschuss. Erst nach Bestätigung und Ihrer ersten erbrachten Beitragszahlung werden Sie bei uns als Mitglied mit allen Rechten und Pflichten geführt und auf die Warteliste für eine Gartenparzelle gesetzt. Die Rangfolge in der Warteliste wird durch den Eingang der Anträge bestimmt. |
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| Was kostet die Mitgliedschaft? | ||
| Der jährliche
Mitgliedsbeitrag beträgt zur Zeit
ð 35,00 €uro für ordentliche Mitglieder ð 10,00 €uro für Familienmitglieder ð 20,00 €uro für Passivmitglieder.Die weiteren Aufwendungen für die Parzelle belaufen sich auf ca. 300,00 €uro pro Jahr (Pachtzins, Wasserverbrauch, Versicherung u.a.) |
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| Wie werde ich Mitglied? | ||
| Antrag zur Mitgliedschaft:
Aufnahmeantrag
(Zum Lesen und Ausdrucken des Formulars benötigen Sie den Acrobat Reader, den Sie hier downloaden können): |
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| Ihren ausgefüllten Antrag senden Sie bitte an: | ||
| Herrn | ||
| Wolfgang Romberger | ||
| Moosstr. 17 | ||
| 82178 Puchheim
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| oder per E-Mail an kleingarten-puchheim@web.de | ||
| Kündigung der Mitgliedschaft: | ||
| Die Kündigung der Mitgliedschaft ist jeweils zum 31. Dezember d.J. möglich. | ||
| Das Kündigungsschreiben muß bis spätestens 30.September d.J. schriftlich beim Vorstand eingegangen sein. | ||
| Auflösung des Pachtverhältnisses: | ||
| Die Kündigung des Pachtvertrages ist jeweils zum 30. November d.J. möglich. | ||
| Das Kündigungsschreiben muß spätestens am dritten Werktag im August d.J. schriftlich beim Vorstand eingegangen sein. | ||